Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Bogensport Burkhard

 

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende bzw. von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.

1.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, welche mit uns ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Besteller im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch insofern, als, etwa in unserem Online-Shop, ein Bestell-Button angeklickt werden kann.

2.2 Mit seiner Bestellung, gegebenenfalls durch Anklicken des vorgenannten Bestell-Buttons oder Absenden eines Bestell-Coupons, erklärt der Besteller verbindlich, dass wir die bestellte Lieferung oder Leistung erbringen sollen.

2.3 Unsere Annahmeerklärungen zum Abschluss eines Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; unser Telefax oder e-mail ist hierbei genügend. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.4 Hinsichtlich unseres Lieferungs- und Leistungsumfanges ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder gegebenenfalls unser kaufmännisches Bestätigungsschreiben maßgebend.

2.5 Der Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir durch unsere Zulieferer zu den branchenüblichen Bedingungen sowie richtig und rechtzeitig beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung/Leistung unverzüglich informiert. Hat er eine Gegenleistung bereits erbracht, wird ihm diese unverzüglich zurückerstattet.

2.6 Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sowie technische und betriebliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Katalogen, Prospekten, auf unserer Homepage, in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Veröffentlichungen dienen nur der generellen Information; sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde; gleichwohl liegt darin noch keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich erklärt oder bestätigt wurde. Dies gilt ebenso bei einem Kauf nach Probe oder Muster.

3. Informations- und Widerrufsrechte für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

3.1 Vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages (§ 312 b BGB) werden dem Verbraucher die vorvertraglichen Informationen gem. § 312 c Abs. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-InfoV erteilt. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Verbraucher aufgefordert, sich diese Informationen durch Anklicken des Buttons „Informationen vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“ zu verschaffen.

3.2 Nach Abschluss eines Fernabsatzvertrages werden dem Verbraucher die vertraglichen Informationen gem. § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 4 BGB-InfoV erteilt.

Im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Verbraucher dazu verpflichtet, sich diese Informationen durch Anklicken des Buttons „Informationen nach Abschluss eines Fernabsatzvertrages zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“ zu verschaffen. Diese Informationen hat sich der Verbraucher herunterzuladen und entweder abzuspeichern oder auszudrucken; dies hat uns der Verbraucher unverzüglich schriftlich (genügend ist ein Telefax oder e-mail) zu bestätigen.

3.3 Der Verbraucher wird grundsätzlich vor Vertragsabschluss, spätestens aber unmittelbar danach, über sein Widerrufsrecht belehrt. Im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Verbraucher verpflichtet, sich diese Belehrung durch Anklicken des Buttons „Widerrufsbelehrung“ zu verschaffen, sich die Belehrung herunterzuladen und sie entweder abzuspeichern oder auszudrucken. Dies hat uns der Verbraucher unverzüglich nach Erhalt der Widerrufsbelehrung schriftlich (genügend ist ein Telefax oder e-mail) zu bestätigen. Diese Bestätigung kann mit derjenigen der vorgehenden Regelung (3.2) verbunden werden.

3.4 Gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht auch im Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht des Verbrauchers dann, wenn die gelieferte Ware nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers (Kunden) zugeschnitten wurden.

4. Preise, Preisänderungen

4.1 Im Vertragsverhältnis zum Verbraucher enthalten unsere Preise, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer. Im Vertragsverhältnis zum Unternehmer sind alle angegebenen und vereinbarten Preise Netto-Preise; sie gelten entsprechend zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung /Leistung jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

4.2 Alle angegebenen und vereinbarten Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“. Die Preise schließen lediglich die übliche Verpackung ein. Liefer- und Versandkosten werden von uns zusätzlich berechnet und jeweils vor sowie ergänzend bis zur vollständigen Vertragserfüllung, bei Waren spätestens bis zur deren Lieferung, mitgeteilt.

4.3 Bei Lieferungen in das Ausland hat der Besteller sämtliche Steuern, Zölle und sonstige im Ausland zu entrichtenden Abgaben zusätzlich zu tragen.

4.4 Die vereinbarten Preise sind nur dann verbindlich, wenn wir unsere Lieferungen und Leistungen binnen 4 Monaten, gerechnet ab Vertragsabschluss, erbringen können. Anderenfalls behalten wir uns eine verhältnismäßge Änderung der Preise entsprechend einer ab Vertragsabschluss eingetretenen Veränderung der mit der Auftragsdurchführung zusammenhängenden Kosten (insbesondere bei einer Änderung der Einkaufspreise von Seiten unserer Lieferanten) vor. Ist der Besteller Verbraucher, ist er zum Rücktritt dann berechtigt, wenn die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung des Kaufpreises hat entweder im Voraus (Vorkasse), also vor Versendung der bestellten Ware, oder spätestens bei Übergabe der verkauften Waren per Nachnahme zu erfolgen.

5.2 Zur Rechtzeitigkeit der geschuldeten Zahlung kommt es stets auf den Zahlungseingang bei uns an.

5.3 Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

5.4 Schecks und Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber an.

5.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenansprüche von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum.

7. Lieferzeiten, Verzugsschaden

7.1 Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages von Seiten des Bestellers und nicht vor dem Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung. Auch im Übrigen setzt die Einhaltung der Liefertermine/-fristen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere die Einhaltung der Zahlungsvereinbarungen, voraus.

7.2 Auch unverbindliche Liefertermine/-fristen stehen stets unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere auch der Abklärung aller technischen Fragen.

7.3 Auch an einen verbindlichen Liefertermin sind wir im Vertragsverhältnis zum Unternehmer dann nicht gebunden, wenn wir trotz des Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes von unserem Zulieferer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert worden sind; auf die Regelung in der Ziffer 2.5 wird ergänzend Bezug genommen.

7.4 Von uns angegebene bzw. vereinbarte Lieferfristen beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware vom Werk. Sie gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden konnte.

7.5 Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen oder Teilleistungen herleiten.

7.6 Hinsichtlich der rechtzeitigen Beförderung, der Transportdauer und Ankunft der Ware übernehmen wir keinerlei Gewähr; insofern sind unsere Angaben ausnahmslos nach bestem Wissen abgegeben, jedoch unverbindlich.

7.7 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote sowie andere behördliche Anordnungen, von uns nicht zu vertretende Störungen in der Rohstoff-, Material- und Energielieferung, Feuer-, Betriebs-, Produktions- und Verkehrsstörungen, nicht vorhersehbare Transportprobleme, nicht zu vertretende Maschinendefekte, Unfälle und dergleichen - auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Unterlieferanten oder unseren Subunternehmern eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn wir uns zum Zeitpunkt des vorstehend angesprochenen Ereignisses bereits in Liefer-/Leistungsverzug befunden haben sollten.

7.8 Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich infolge der vorstehend genannten Ereignisse die Lieferzeit oder werden wir deshalb von unseren Lieferverpflichtungen frei bzw. treten wir deshalb vom Vertrag zurück, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns aber nur dann berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben.

7.9 Die Regelung der in den vorstehenden Ziffern 7.7 und 7.8 gelten entsprechend dann, wenn der Besteller mit seinen Zahlungspflichten in Verzug gerät, er seiner Mitwirkungspflicht bei der Klärung von kaufmännischen oder technischen Fragen nicht unverzüglich nachkommt oder sich die Vertragsdurchführung durch andere dem Besteller zurechenbare Umstände verzögert hat.

7.10 Für Verzugsschäden des Bestellers haften wir wie folgt:

7.10.1 Für den Fall des Todes oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden haften wir uneingeschränkt.

7.10.2 Dies gilt ebenso dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verzuges Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

7.10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn sich der Verzug auf unwesentliche Vertragspflichten bezieht.

7.10.4 Bezieht sich unser Verzug auf wesentliche Vertragspflichten, liegt uns oder unseren Erfüllungsgehilfen jedoch kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf eine Verzugsentschädigung auf 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

7.10.5 Ergänzend gelten die Ausführungen der Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffer 10. dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

8. Versand, Versicherungen und Gefahrübergang

8.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Lieferung „ab Werk“ geschuldet.

8.2 Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware das Lieferwerk oder Lager verlässt oder dem Besteller oder einem beauftragten Spediteur oder Frachtführer im Lieferwerk oder Lager zur Verfügung gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn wir die Frachtkosten tragen.

Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr auch bei einem vereinbarten Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Besteller über.

8.3 Wird der Versand oder die Abholung der Ware infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Verhaltens verzögert, geht die Gefahr mit demjenigen Zeitpunkt auf den Besteller über, zu welchem die Ware nach der ursprünglichen Vereinbarung hätte versendet oder übergeben werden sollen.

8.4 Wir bestimmen bei Fehlen einer besonderen Anweisung des Bestellers den Spediteur, Versandweg und das Versandmittel, ohne eine Verpflichtung für die billigste Verfrachtung zu übernehmen.

Grundsätzlich liefern wir über einen Paketdienst aus. Überschreitet die Bestellung nach den Maßen der bestellten Waren (Abmessungen und/oder Gewicht) die zulässigen Maße der Paketdienste - z. B. bei der Bestellung mehrerer 3-D-Tiere oder sonstiger Pfeilfänger bzw. bei entsprechend großen und schweren Waren - kann der Versand nur per Spedition erfolgen, was zu Frachtkosten von mindestens 35,00 € führt.

8.5 Für einen besonderen Verpackungsschutz, Beförderungs- und Transporthilfsmittel sowie Transportversicherung tragen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers Sorge; die entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

8.6 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder der Empfänger der Ware sich nach deren Anlieferung unverzüglich vom einwandfreien Zustand der Ware überzeugt.

8.7 Bei Transportschäden hat der Besteller bei der Entladung bzw. Empfangnahme der Ware den Schaden so feststellen zu lassen, dass aufgrund dieser Feststellungen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmer geltend gemacht werden können.

9. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

9.1 Für das Vorliegen von Mängeln gilt folgendes:

9.1.1 Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Qualität etc. gelten nicht als Mängel.

9.1.2 Die von uns angebotenen Artikel sind zu einem wesentlichen Anteil - ganz oder teilweise - aus Naturmaterialien gefertigt (Federn, Schäfte, Lederartikel etc.). Abweichungen, die auf natürliche Eigenschaften des Materials zurückzuführen sind, sind nicht als Mängel anzusehen.

9.1.3 Für die angebotenen 3-D-Tiere und sonstige Pfeilfänger sind Lufteinschlüsse im Schaum sowie im Zuge des Gebrauchs ein Abblättern von Farbteilen nicht zu vermeiden, so dass insofern keine Mängel vorliegen.

9.2 Ist der Besteller Unternehmer, hat er die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich fernmündlich und ergänzend binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (genügend ist ein Telefax oder e-mail) zu rügen. Dies gilt entsprechend für nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel, sobald der Besteller die Mängel festgestellt hat.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Kommt der Unternehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche für die betroffenen Mängel ausgeschlossen.

9.3 Für beiderseitige Handelsgeschäfte unter Kaufleuten gilt ergänzend § 377 HGB.

9.4 Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Hierzu ist der Besteller auf unser Verlangen hin - soweit technisch möglich und zumutbar - dazu verpflichtet, die beanstandete Ware, gegebenenfalls einen Teil hiervon, auf unsere Kosten an uns zu übermitteln bzw. einem von uns beauftragten Paketdienst oder Spediteur auszuhändigen. Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge sind uns die Kosten der Prüfung des Mangels einschließlich derjenigen der Versendung zu erstatten.

9.5 Bei begründeten Mängelrügen sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bezüglich des gleichen Fehlers sind uns grundsätzlich 2 Nacherfüllungsversuche einzuräumen.

9.6 Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl ein Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Liegt nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere in geringfügigen Mängeln vor, steht jedoch dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.

9.7 Ist die von uns gelieferte Ware nur teilweise mangelhaft, kann der Besteller vom Vertrag nur dann in vollem Umfang zurücktreten, wenn eine mangelfreie Teillieferung für ihn ohne Interesse ist; anderenfalls bleibt er verpflichtet, den mangelfreien Teil der Ware abzunehmen.

9.8 Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für das nachgebesserte oder ersatzweise gelieferte Werk.

9.9 Im Verhältnis zu einem Unternehmer sind die Gewährleistungsansprüche des Bestellers auf die Dauer eines Jahres ab Gefahrübergang (vgl. 8.2 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen) beschränkt.

Im Verhältnis zu einem Verbraucher gilt diese zeitliche Beschränkung von 1 Jahr lediglich für gebrauchte Waren.

10. Haftungsbeschränkungen

Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen für einen Schaden des Bestellers aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir nur gemäß den nachstehenden Bestimmungen:

10.1 Die Haftung besteht nur bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers.

10.2 Unabhängig von unserem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10.3 Die Haftung wegen Lieferverzug ist vorrangig in der Ziffer 7.10 einschließlich den zugehörigen Unterziffern dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelt.

10.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Handelsvertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Produkthaftung

11.1 Grundsätzlich sind wir nicht Hersteller der von uns vertriebenen Waren im Sinne von § 4 Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung des Bestellers, der durch ein von uns geliefertes Produkt einen Schaden erlitten hat, werden wir ihm innerhalb eines Monats den Hersteller oder diejenige Person benennen, die aus unserer Sicht gem. § 4 Produkthaftungsgesetz als Hersteller anzusehen ist.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit und Datenverarbeitung

12.1 Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (sog. UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

12.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort 89428 Syrgenstein.

12.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Dillingen a. d. Donau vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohn- oder Firmensitz zuständigen Gericht zu verklagen.

12.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

12.5 Ausschließlich für unsere internen Zwecke sind wir dazu berechtigt, Daten des Waren- bzw. Leistungs- und Zahlungsverkehrs mit dem Bestellers zu speichern und zu verarbeiten.